Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Kurztext
- Für die Änderung einer Gehwegüberfahrt ist die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich,
- Wird eine Firma beauftragt, muss sie ein zugelassenes Unternehmen sein
- Die Kosten sind selbst zu tragen
- Die Gebühr wird von der zuständigen Stelle festgelegt.
Leistungsbeschreibung
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.
Wenn Sie Änderungen an einer vorhandenen Gehwegüberfahrt vornehmen möchten, benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.
Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.
Sämtliche Kosten für die Anlegung der Gehwegüberfahrt müssen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegüberfahrt nicht mehr benötigt, sind auch die Kosten der Herstellung des ursprünglichen Zustands zu tragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathAuch die Neuanlage von Zufahrten kann genehmigungspflichtig (Bauaufsicht) sein.
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathDie Arbeiten sind durch Sie an eine in die Handwerksrolle eingetragene Straßenbaufirma zu beauftragen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bearbeitungsdauer
circa 6 WochenAnträge / Formulare