Hundehaltung anzeigen
Leistungsbeschreibung
Sie wollen einen großen Hund, gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rasse beim Ordnungsamt anmelden.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 18. Dezember 2002 das Landeshundegesetz (LHundG NRW) verabschiedet. Es ist am 01.01.2003 in Kraft getreten.
Ordnungsbehördliche Anzeige von- gefährlichen Hunden
- Hunde bestimmter Rassen
- große Hunde (Widerristhöhe 40 cm oder 20 kg schwer)
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare