Tierschutz
Leistungsbeschreibung
Zuständig für den Tierschutz im Bereich des Rheinisch-Bergischen-Kreises ist das Kreisveterinäramt. Der Kontakt kann über das Ordnungsamt hergestellt werden.
Zuständig für den Tierschutz im Bereich des Rheinisch-Bergischen-Kreises ist das Kreisveterinäramt. Der Kontakt kann über das Ordnungsamt hergestellt werden.