Immisionsschutz
Leistungsbeschreibung
Der Immissionsschutz hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen
Dabei umfasst er nicht nur Luftverunreinigungen wie Rauch, Staub oder Gase, sondern auch Geräuschemissionen (Lärm), Erschütterungen, Strahlen sowie neuerdings den Schutz des Klimas. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) definiert schädliche Umwelteinwirkungen als Einwirkungen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, erhebliche Nachteile oder Belästigungen herbeizuführen. Mit der jüngsten Novellierung des BImSchG im Jahr 2025 wurde das Klima ausdrücklich als Schutzgut aufgenommen, um die Klimaneutralität bis 2045 zu unterstützen und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien zu beschleunigen.
Das BImSchG setzt mit einer Vielzahl von Vorschriften die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bewertung und Begrenzung verschiedener Emissionen. Neben nationalen Regelungen werden zunehmend auch Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht übernommen. Dazu zählen die überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie (EU 2024/2881) und die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG). Die neue Luftqualitätsrichtlinie legt strengere Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2) fest. Diese Grenzwerte orientieren sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und sollen ab 2030 verbindlich eingehalten werden. Bei Verstößen müssen betroffene Gebiete Luftqualitätspläne mit Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte erstellen.
Die Umgebungslärmrichtlinie sieht weiterhin eine systematische Kartierung von Lärmbelastungen vor, getrennt für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Die Kartierung erfolgt in einem fünfjährigen Rhythmus und wird durch neue EU-weite Berechnungsmethoden wie CNOSSOS-EU ergänzt. Diese Methoden verbessern die Bewertung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm und ermöglichen eine präzisere Modellierung von Lärmausbreitung.
Für weitere Informationen zur aktuellen Luftqualität oder Lärmbelastung können Sie sich an das Umweltbundesamt oder die zuständigen Landesämter wenden.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen