Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch

Kriegsopfer

  • Leistungsbeschreibung

    Gewährung von Leistungen

    • der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz, 
    • dem Soldatenversorgungsgesetz, 
    • dem Zivildienstgesetz, 
    • dem Bundesseuchengesetz sowie 
    • dem Opferentschädigungsgesetz.

    Entsprechende Anträge erhalten Sie bei der zuständigen Ansprechperson. 

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