Kriegsopfer
Leistungsbeschreibung
Gewährung von Leistungen
- der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- dem Soldatenversorgungsgesetz,
- dem Zivildienstgesetz,
- dem Bundesseuchengesetz sowie
- dem Opferentschädigungsgesetz.
Entsprechende Anträge erhalten Sie bei der zuständigen Ansprechperson.
