Sondernutzungserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Allgemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis.
Hierzu zählen u.a. die Aufstellung von Gerüsten, Containern, Autokränen, Turmdrehkrähnen oder Materiallagerungen.
Sondernutzungen auf Kreisstraßen im Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises außerhalb der Ortsdurchfahrten bedürfen der Genehmigung der Kreisverwaltung.
Genehmigungsbehörde für die Bundes- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Gummersbach.Die Nutzung der Straße zu anderen Zwecken (z.B. Plakatierung, Werbung, Durchführung von Veranstaltungen, Filmaufnahmen) bedarf ebenfalls einer Erlaubnis.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag, evtl. Lageplan
Weiterführende Informationen
Gebuehren
Abhängig vom Zeitraum und Größe der genutzten Fläche ab 40 Euro.
Anträge / Formulare