Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch

An- und Ummelden eines Wohnsitz

  • Leistungsbeschreibung

    Sie sind nach Overath gezogen? Herzlich Willkommen!

    Sind Sie innerhalb Overaths umgezogen?

    Dann müssen Sie sich innerhalb 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung bei uns anmelden.

    Eine Meldung vor dem Umzug ist leider nicht möglich, da die Verpflichtung zur Anmeldung/Ummeldung erst mit dem tatsächlichen Vorgang des Einzugs in eine Wohnung entsteht, unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Die vom Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug ist vom Meldepflichtigen im Rahmen der Anmeldung bei der Meldebehörde vorzulegen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen.

    Sind Sie selbst Eigentümer, so legen Sie bei der Anmeldung bitte zusätzlich einen entsprechenden Nachweis vor (z. B. Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug). Ein Formular für diese sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung" finden Sie in den Formularen.

    Sofern Sie aus dem Ausland zuziehen, benötigen wir evtl. noch weitere Unterlagen. Hierzu informieren Sie sich bitte vorab im Bürgerbüro.


    Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes

    Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben (siehe Formulare).

    Für die Ummeldung einer Wohnung innerhalb von Overath gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung nach einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde oder aus dem Ausland.

    Voraussetzungen

    Bezug einer Wohnung in Overath. 

    Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

    • Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
    • Bei Zuzügen aus dem Ausland ist die Vorsprache aller zuziehenden Personen erforderlich.
    • Die An- oder Ummeldung kann nicht telefonisch, postalisch oder per Mail erfolgen.
  • Erforderliche Unterlagen

    • Alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweise und Reisepässe bzw. Nationalpässe, Kinderreisepässe, elektronische Aufenthaltstitel - auch vorläufige Dokumente etc.) aller Meldepflichtigen und bei Doppelstaatlern alle Nationalpässe
    • Falls Sie nicht persönlich kommen können: Ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (siehe Formulare) sowie Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (siehe Formulare)
    • Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (siehe Formulare)
    • Bei Eigentum einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug)
    • Sollten Sie auch Stammbuch/Geburtsurkunden zur Hand haben, können Sie diese gerne zur Anmeldung mitbringen
    • Bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe Formulare)
  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache sofort.

  • Gebuehren

    Gebühren fallen bei einer fristgerechten Anmeldung nicht an.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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