Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
Leistungsbeschreibung
Hierbei bestätigen wir, dass Sie die Unterschrift persönlich geleistet haben und dass diese echt ist. Sie ist in Gegenwart des/der Bediensteten durch die unterschriftsleistende Person zu vollziehen oder anzuerkennen.
Informationen zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften und Fotokopien finden Sie bei der Dienstleistung "Amtliche Beglaubigung von Abschriften/Kopien“.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass oder Identitätsausweis
- das Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu beglaubigen ist
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Ausnahmen hiervon sind leider nicht möglich.
Voraussetzung
Voraussetzungen
Die Beglaubigung einer Unterschrift ist zulässig, wenn das unterzeichnete Schriftstück bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden soll.
Nicht beglaubigt werden (unter anderem):
- Unterschriften, die nach § 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (zum Beispiel Ausschlagung einer Erbschaft oder in Grundstücksangelegenheiten).
- Unterschriften, die ohne zugehöriges Schriftstück auf einem Blanko-Papierbogen geleistet werden sollen.
- Unterschriften auf Reisevollmachten für allein reisende Kinder (Da die Reisevollmachten grundsätzlich bei Zoll- oder Einreisebehörden anderer Länder vorgelegt werden, handelt es sich in diesem Fall um eine private Angelegenheit, die nicht in den Bereich des VwVfG fällt). Hinweise der Bundespolizei hierzu siehe „Zusätzliche Infos“.
Weiterführende Informationen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Gebuehren
Die Gebühr beträgt 2,- €.
Die Zahlung ist in bar oder per EC-Karte möglich.
GebührenbefreiungenNein
Gebührenermäßigungen
Nein