Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung/Steueridentifikationsnummer
Leistungsbeschreibung
Bescheinigung aus dem Melderegister über die eigenen Personendaten zur Vorlage bei Behörden, Banken, Rentenkassen, Versicherungen oder anderen Stellen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:- Familienname
- frühere Namen
- Vornamen
- Doktorgrad
- Ordens-, Künstlername
- Geburtsdatum und Ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung (auch als Aufenthaltsbescheinigung bekannt) enthält zusätzliche Daten wie Familienstand, Religion, Staatsangehörigkeit(en), frühere bekannte Anschriften oder auch gemeldete Familienangehörige. Die erweiterten Daten werden auf Wunsch des Antragstellers individuell eingetragen.
Die Lebensbescheinigung wird üblicherweise von privaten oder ausländischen Rentenversicherungen als Lebensnachweis verlangt. Die Bescheinigung umfasst die im Melderegister gespeicherten Daten zur eigenen Person, verbunden mit der Bestätigung, dass sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung leben.
Die Steueridentifikationsnummer benötigen Sie z.B. für die Steuererklärung, für Anträge auf Kindergeld, Rentenanträge und viele weitere Anliegen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Bescheinigung.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
- Die Ausstellung von einfachen sowie erweiterten Meldebescheinigungen kann online in unserem Serviceportal beantragt werden.
- Bei Meldebescheinigungen und der Bescheinigung der Steueridentifikationsnummer ist eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person (Vollmacht siehe Downloads) möglich. Die Steueridentifikationsnummer können Sie alternativ auch online beim Bundesamt für Steuern anfordern (siehe „zusätzliche Infos“ auf der rechten Seite)
- Bei Lebensbescheinigungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Die Dienstleistung kann nicht telefonisch oder per Mail erfolgen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) der betroffenen Person
- Bei gebührenfreien Lebensbescheinigungen Nachweis der anfordernden Rentenversicherung
Voraussetzung
Antragstellerin oder Antragsteller muss in Overath gemeldet sein.
Bearbeitungsdauer
Antragstellerin oder Antragsteller muss in Overath gemeldet sein.
Gebuehren
9,00 Euro
Ausnahme
Die Bescheinigung der Steueridentifikationsnummer ist kostenfrei
Befreiungen
Die Bescheinigung ist gebührenfrei, wenn sie zur Vorlage bei der deutschen Rentenkasse und den gesetzlichen Rententrägern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz benötigt wird. Hierzu benötigen wir einen entsprechenden Anforderungsnachweis der Rentenkasse.
Ermäßigungen
Nein
Anträge / Formulare