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Sozialhilfe - Grundsicherung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Rente reicht nicht zum Lebensunterhalt?

    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Wenn Ihre Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen, besteht nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) die Möglichkeit, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung zu erhalten.

    Wichtige Voraussetzungen sind, dass Sie

    • Ihren gewöhnlichen Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland haben

    • das 65. Lebensjahr vollendet haben (Erreichen der Regelaltersrente) oder

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

     Sollten für Sie vorrangige Ansprüche (z.B. auf Rente, Wohngeld, Krankengeld) bestehen, sind diese zunächst auszuschöpfen, da die Grundsicherung eine nachrangige Leistung ist.

    Neben Einkommensverhältnissen spielen auch die Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle, so dürfen bei dem Bezug von Leistungen der Grundsicherung bestimmte Vermögensfreigrenzen nicht überschritten werden. 

    Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst den maßgeblichen Regelbedarf, die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, eventuell bestehende Mehrbedarfe (z.B. bei vorhandenem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG) und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 

    In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht. Sollte ein Leistungsanspruch bestehen, so bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Kindern oder Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000,00 € liegt. Mitzubringen sind alle Ausweisdokumente, falls vorhanden Schwerbehindertenausweis, sowie sämtliche Belege zu den monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögensnachweise.

     

    Ansprechpartner:
    Buchstaben A-C und H-P, sowie Sch: Herr Schumacher
    Buchstaben D-G und Q-S, St, sowie T-Z: Frau Bolle

  • Anträge / Formulare


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