Kinderreisepass
Leistungsbeschreibung
Der Gesetzgeber hat die Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft.
Kinderreisepässe, die vorher ausgestellt bzw. verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu dem auf dem Kinderreisepass angegebenen Gültigkeitsdatum.
Sofern Sie für Ihr Kind ein Reisedokument benötigen, beantragen Sie bitte einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig.
Weiterführende Informationen