Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige BerufsanfängerInnen bestimmte ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben.
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen hierzu einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Hinweis
Zum 01.10.2023 wird durch das Land ein Online-Verfahren bereitgestellt, welches eine Online-Beantragung des USB durch den Jugendlichen und eine Legitimierung über die E-ID des Personalausweises vorsieht. Somit ist eine Beteiligung der örtlichen Meldeämter nur noch in Fällen vorgesehen, in denen der/die Jugendlichen keinen Personalausweis mit E-ID besitzt und die Eltern die Beantragung verweigern.E-ID
Mittels der Online-Ausweisfunktion haben Sie Zugang zu einer Vielzahl behördlicher Dienstleistungen ohne lange Wartezeit.
Weitere Informationen finden sie hier.Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Overath mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung vor Ort
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Identitätsausweis) des Abholenden
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen
Antragstellung Online
- den UBS Sie können Sie ganz einfach und unkompliziert auch online beantragen
- Nach erfolgreicher Antragstellung steht Ihnen dieser sofort zur Verfügung
Gebuehren
Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.