Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch

Schwerbehindertenausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Für betroffene Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Ausweis für schwerbehinderte Menschen im Scheckkartenformat ausgestellt. Mit diesem Ausweis sollen berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, ausgeglichen werden.

    Voraussetzungen

    Vorliegen einer amtlich anerkannten Schwerbehinderung.

    Besonderheiten

    Verlust des Dokumentes

    Den Verlust Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses oder Identitätsausweises und eines neuen Passfotos (in Farbe) beim Bürgerbüro anzeigen. Bitte bringen Sie hierzu möglichst auch den Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung mit. Ihre Unterlagen werden zur weiteren Bearbeitung dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugeleitet.


    Verlängerung

    Sofern Ihr Ausweis im Scheckkartenformat abgelaufen ist, können Sie diesen auch zusammen mit einem Passfoto zur Weiterleitung an die Kreisverwaltung im Bürgerbüro abgeben.

    Auch Schwerbehindertenausweise alter Art (im Papierformat) können unter bestimmten Voraussetzungen noch verlängert werden. Die Verlängerung kann nach Rücksprache mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis direkt im Bürgerbüro erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis/Reisepass oder Identitätsnachweis
    • Bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich Aufenthaltstitel
    • Passfoto (für alle Personen ab 14 Jahren)
    • Evtl. alter Schwerbehindertenausweis

    Für den Erstantrag zur Feststellung einer Behinderung oder einen Änderungsantrag können Sie den bei uns erhältlichen Antrag verwenden. Den Antrag können Sie mit allen erforderlichen Unterlagen und einem Passfoto (in Farbe) beim Bürgerbüro abgeben oder unmittelbar an die für Overath zuständige Stelle senden:

    Rheinisch-Bergischer Kreis
    Gesundheitsamt
    Schwerbehindertenausweise
    An der Gohrsmühle 25
    51465 Bergisch Gladbach

    Der Antrag kann persönlich, oder aber auch durch eine beauftragte Person eingereicht werden.

    Die Versorgungsverwaltung Nordrhein-Westfalen bietet zusätzlich an, mit dem Verfahren ELSA.NRW auf elektronischem Wege einen Erst- oder Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht zu stellen.

  • Weiterführende Informationen

  • Gebuehren

    Für diese Dienstleistung fallen keine Gebühren an.

  • Anträge / Formulare

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