Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch

Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath

    Gegebenenfalls sind im Einzelfall je nach Sachverhalt weitere Nachweise oder Unterlagen vorzulegen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, bevor Sie sich entscheiden, die gegebenenfalls erforderlichen kostenpflichtigen Unterlagen zu beschaffen.

  • Voraussetzung

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.
  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag  auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath

    Ihr Antrag auf Namensänderung wird bei der Stadt Overath entgegengenommen und an das Amt für Personenstands- und Ausländerwesen beim Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet. Wenn dort Ihrem Antrag zugestimmt wird, erhält die Stadt die ausgefertigte Urkunde und händigt sie Ihnen aus.

  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
  • Gebuehren

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

  • Anträge / Formulare


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

Sprache wählen