Rentenberatung - Hilfe bei der Antragstellung
Kurztext
Rentenberatungsstelle:
- Altersrente
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Hinterbliebenenrente
Beratung zur Kontenklärung
- Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Anrechnungszeiten
- Ersatzzeiten
- Zeiten nach dem Fremdrentengesetz
- Zeiten in EU-Mitgliedsstaaten und Vertragsstaaten
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Overath unterstützt Sie umfassend bei allen Anliegen rund um das Thema Rente. Ob es um die Beantragung einer Altersrente, einer Rente wegen Erwerbsminderung oder einer Hinterbliebenenrente geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Da Rentenleistungen nicht automatisch gewährt werden, sondern immer einen Antrag erfordern, helfen wir Ihnen dabei, die notwendigen Formulare auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Ihre Rente rechtzeitig und korrekt bewilligt wird.
Im Bereich der Kontenklärung bieten wir Ihnen ebenfalls Unterstützung. Hierbei geht es um die Feststellung und Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten wie Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten sowie Zeiten nach dem Fremdrentengesetz. Auch Zeiten, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder Vertragsstaaten zurückgelegt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Diese Zeiten sind besonders wichtig für die Berechnung Ihrer Rentenhöhe und die Erfüllung der Wartezeit für bestimmte Rentenarten.
Kindererziehungszeiten werden beispielsweise für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes als Pflichtbeitragszeit angerechnet. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, sind es zweieinhalb Jahre. Darüber hinaus können sogenannte Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet werden. Diese Zeiten sind keine Beitragszeiten, sondern besondere Versicherungszeiten, die unter anderem für die Wartezeit bei bestimmten Rentenarten relevant sind. Sollten Sie Kinder im Ausland erzogen haben, können diese Zeiten ebenfalls berücksichtigt werden – auch wenn keine Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt wurden. Dies wurde durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs bestätigt.
Für alle Fragen zur Antragstellung oder Kontenklärung können Sie sich jederzeit an die zuständige Abteilung wenden. Unsere Mitarbeitenden beraten Sie kompetent und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. So stellen wir sicher, dass Sie alle Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir sind für Sie da!