Hundesteuer Abmeldung
Kurztext
Ein Hund ist von der Hundesteuer abzumelden, wenn:
- er stirbt
- er abhandengekommen ist
- er verschenkt oder verkauft wurde
- er ins Tierheim abgegeben wurde
- Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Zuständigkeit: Örtliche Steuerbehörde
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathDie An- und Abmeldung eines Hundes ist online möglich!
Leistungsbeschreibung
Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden:
- Tod des Tieres,
- Verlust des Tieres,
- Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
- Abgabe des Tieres ins Tierheim
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben.
Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Spezielle Hinweise für - Stadt OverathRechtsgrundlage
Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden.
Erforderliche Unterlagen
Bei Tod des Hundes:
- Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage
Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes:
- Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
- Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters
Bei Abgabe ins Tierheim:
- Aufnahmebescheinigung des Tierheims
Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:
- Um-/Anmeldebestätigung
In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.
Verfahrensablauf
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
- Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
- Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
- Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
Hinweise
Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.
Frist
Spezielle Hinweise für - Stadt Overath- An- und Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bzw. nach Eintreten der Abmeldungsgründe.
Anträge / Formulare