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Hundesteuer Abmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Ein Hund ist von der Hundesteuer abzumelden, wenn:

    • er stirbt
    • er abhandengekommen ist
    • er verschenkt oder verkauft wurde
    • er ins Tierheim abgegeben wurde
    • Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund muss bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgegeben werden. 

    Zuständigkeit: Örtliche Steuerbehörde

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath

    Die An- und Abmeldung eines Hundes ist online möglich!

  • Leistungsbeschreibung

    Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

    • Tod des Tieres,
    • Verlust des Tieres,
    • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
    • Abgabe des Tieres ins Tierheim
    • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

    Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

    Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

    Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
  • Rechtsgrundlage

    Die jeweiligen Hundesteuersatzungen der Städte und Gemeinden. 

  • Erforderliche Unterlagen

    Bei Tod des Hundes: 

    • Bescheinigung vom Tierarzt oder Tierkörperbeseitigungsanlage

    Bei Verschenkung oder Verkauf des Hundes: 

    • Schenkungs-, Überlassungs- oder Kaufvertrag
    • Anschrift der neuen Hundehalterin / des neuen Hundehalters

    Bei Abgabe ins Tierheim: 

    • Aufnahmebescheinigung des Tierheims

    Bei Umzug/ Wegzug in eine andere Stadt oder Gemeinde:

    • Um-/Anmeldebestätigung

    In jedem Fall muss die Hundesteuermarke bei der Stadt-/ Gemeindeverwaltung wieder abgegeben werden.

  • Verfahrensablauf

    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune.
    • Wenn diese ein Onlineformular anbietet, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
    • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei Ihrer Kommune ab.
    • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
  • Hinweise

    Unabhängig von der steuerrechtlichen Abmeldung eines Hundes kann die Abmeldung auch unter die Bestimmungen des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) fallen.

  • Frist

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
    • An- und Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes bzw. nach Eintreten der Abmeldungsgründe.
  • Anträge / Formulare

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