Campingplatz Immekeppel: Stadt lässt Möglichkeit einer Änderung des Flächennutzungsplans prüfen

Für den Campingplatz Immekeppel wird derzeit geprüft, ob über eine Änderung des Flächennutzungsplans (kurz: FNP) eine neue planungsrechtliche Perspektive geschaffen werden könnte. Im Mittelpunkt der weiteren Prüfungen stehen dabei insbesondere die Anforderungen des Hochwasser- und Gewässerschutzes sowie die Belange von Natur und Landschaft.


Runder Tisch im Juni brachte Frage nach FNP-Änderung auf

Die Frage nach einer möglichen Änderung des Flächennutzungsplans wurde insbesondere beim „Runden Tisch“ am 10. Juni 2026 in Immekeppel thematisiert. Die Initiative „Campingplatz Immekeppel“ hatte hierzu Bürgermeister Michael Eyer, Ersten Beigeordneten Thorsten Steinwartz sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ratsfraktionen eingeladen.

Bürgermeister Michael Eyer und Erster Beigeordneter Thorsten Steinwartz nahmen an dem Gespräch teil und stehen auch darüber hinaus im Austausch mit den Betroffenen. Im Rahmen des Runden Tisches wurde unter anderem die Frage aufgegriffen, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Campingplatzes grundsätzlich in Betracht kommen könnte.

Der Erste Beigeordnete sagte zu, hierzu Kontakt mit den zuständigen Stellen aufzunehmen und die Möglichkeiten einer solchen Änderung prüfen zu lassen. Dies ist inzwischen erfolgt.


Möglicher Ansatz für eine FNP-Änderung wird weiter untersucht

Eine abschließende Entscheidung über eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplans ist bislang nicht getroffen. Im Rahmen der bisherigen Gespräche wurde jedoch aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Änderung grundsätzlich genehmigungsfähig sein könnte.

Eine wichtige Voraussetzung könnte demnach darin liegen, eine mögliche Änderung des Flächennutzungsplans mit Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerentwicklung zu verbinden. Dabei müsste insbesondere geprüft und nachgewiesen werden, dass die damit verbundenen Vorteile für Natur und Landschaft die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegen.

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung, vertreten durch Ersten Beigeordneten Thorsten Steinwartz, Kontakt mit dem Aggerverband aufgenommen. Der Aggerverband hat diesen Ansatz grundsätzlich als interessante Option bewertet und zugesagt, die hierfür bestehenden Möglichkeiten vertieft zu prüfen.

Die weiteren fachlichen Untersuchungen und Abstimmungen werden entsprechend Zeit in Anspruch nehmen. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob und in welcher Form der Ansatz einer Änderung des Flächennutzungsplans weiterverfolgt werden kann.

 

Rückbaufrist soll verlängert werden

Da die fachlichen Prüfungen und Abstimmungen Zeit benötigen, beabsichtigt die Verwaltung, die bislang gesetzte Rückbaufrist um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern. 
Dies soll den für die weiteren Prüfungen erforderlichen zeitlichen Spielraum schaffen.


Stadt bleibt mit Betroffenen im Austausch

Die Stadtverwaltung steht weiterhin mit den Betroffenen im Austausch und wird über den Fortgang der fachlichen Prüfungen informieren, sobald neue Ergebnisse vorliegen.

Die Betroffenen haben sich zwischenzeitlich für die Bemühungen der Stadtverwaltung und die weiteren Prüfungen bedankt.

Die für den 11. November 2026 geplante weitere Gesprächsrunde der Betroffenen wird vor dem Hintergrund der derzeit noch laufenden Prüfungen zunächst nicht stattfinden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Ergebnisse der fachlichen und rechtlichen Prüfungen vorliegen, hatte die Stadtverwaltung mitgeteilt, an dem geplanten Termin im November nicht teilzunehmen. Inzwischen haben auch die Betroffenen des Campingplatzes entschieden, den Runden Tisch zunächst nicht stattfinden zu lassen. Sie haben dabei Verständnis dafür geäußert, dass die weiteren Prüfungen und Abstimmungen zunächst Zeit benötigen.


Stadt Overath
Pressestelle


 Pressemitteilung vom 13.10.2026

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