Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB


Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ sowie die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:

Beschluss:

  1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Lageplan vorgesehene Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ 1. Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
  2. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 


Der vorhandene Ursprungsplan Bebauungsplan Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ (rechtsverbindlich seit 03.10.1974) weist bauordnungsrechtliche Festsetzungen (z.B. Dachaufbauten, Drempelhöhe) sowie niedrige Geschossflächenzahlen aus. Eine Änderung dieser Festsetzungen kann zu der erwünschten Nachverdichtung führen.  

Um einer effektiveren Nachverdichtung gerecht zu werden, können die zuvor erwähnten Festsetzungen planungsrechtlich erweitert, bzw. gelockert werden. Aus diesem Grund wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“ aufgestellt, damit eine Nachverdichtung, insbesondere im Bestand, ermöglicht werden kann. Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung/ sowie auf dem zentralen Landesportal www.bauleitplanung.nrw.de in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026  eingesehen werden.

Die Satzung des Bebauungsplanes sowie die Begründung werden ebenfalls in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschließlich 18.09.2026 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, Erdgeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens:                   montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags:             donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (per E-Mail oder postalisch) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB)

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte per E-Mail an: planverfahren@overath.de oder an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath.

Barrierefreiheit: Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.


© Datenlizenz Deutschland - Land NRW (2025) | Katasterbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Auszug Übersichtslageplan 1. Änderung der Bebauungsplanes Nr. 56 „Overath, St.-Anno-Höhe“

Overath, den 07.08.2026

gez.
Michael Eyer
Der Bürgermeister


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