Steuern und Abgaben
Steuern und Abgaben sind ein zentraler Bestandteil der kommunalen Finanzierung. Sie ermöglichen es der Stadt Overath, wichtige Aufgaben zu erfüllen und notwendige Leistungen für Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen. Dazu gehören unter anderem die Unterhaltung von Straßen und Grünflächen, der Ausbau der Infrastruktur, Bildungs- und Betreuungsangebote, kulturelle Einrichtungen sowie zahlreiche soziale Leistungen.
In Overath werden verschiedene kommunale Steuern und Abgaben erhoben, die in Satzungen geregelt sind. Sie definieren, wofür eine Steuer erhoben wird, wie sie berechnet wird und welche Pflichten für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen bestehen. Darüber hinaus legen sie fest, wie diese Einnahmen im städtischen Haushalt berücksichtigt werden.
Damit Sie schnell und unkompliziert alle relevanten Informationen finden, stellen wir Ihnen die wichtigsten Satzungen und Dokumente als Download zur Verfügung. Hier können Sie sich über die Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer sowie weitere Regelungen informieren. Ergänzt wird das Angebot durch Satzungen zur Haushalts- und Hebesatzregelung, die einen Überblick über die zugrunde liegenden rechtlichen Rahmenbedingungen bieten.
Bei individuellen Fragen, besonderen Situationen oder Unsicherheiten steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen – wir unterstützen Sie dabei, die für Sie wichtigen Informationen schnell und verständlich zu erhalten.
