Nahaufnahme von Service-Mitarbeitern mit Headset im Telefongespräch

Räum- und Streupflicht Sicherstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath
    • Winterdienst
    • Räum- und Streupflicht
  • Leistungsbeschreibung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Overath

    In den Wintermonaten sorgt die Stadt Overath mit ihrem Winterdienst dafür, dass Straßen, Gehwege und andere öffentliche Verkehrsflächen auch bei Schnee und Eis sicher genutzt werden können. Diese Aufgabe umfasst das Räumen von Schnee sowie das Streuen bei Glätte, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge zu gewährleisten. Der Winterdienst wird nach einem festgelegten Prioritätensystem durchgeführt: Zuerst werden Hauptverkehrsstraßen, Schulbusstrecken und besonders gefährliche Stellen bearbeitet, anschließend folgen Nebenstraßen und weniger frequentierte Bereiche. Aus dem Straßenverzeichnis können Sie entnehmen, ob eine Straße von der Stadt maschinell gereinigt wird oder, ob die Reinigung auf Sie - als Anlieger - übertragen worden ist.

    Die Stadt übernimmt den Winterdienst für die Fahrbahnen und Radwege in den Straßen, die im Straßenverzeichnis entsprechend gekennzeichnet sind, während die Verantwortung für Gehwege und Parkbuchten in der geschlossenen Ortslage den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen wird. Als Anlieger sind Sie verpflichtet, Schnee auf Gehwegen in einer Breite von 1,50 Metern zu räumen und bei Glätte abstumpfende Mittel wie Sand oder Granulat einzusetzen. Auftauende Mittel wie Salz dürfen nur eingeschränkt verwendet werden, um Schäden an Pflanzen und Umwelt zu vermeiden. Der Schnee sollte so gelagert werden, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr nicht behindert wird und Entwässerungsanlagen sowie Hydranten frei bleiben.

    Die Räumpflicht gilt tagsüber für Schnee und Glätte unverzüglich nach dem Schneefall oder der Entstehung der Glätte. Nach 19:00 Uhr gefallener Schnee muss werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden. Besonders an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist darauf zu achten, dass ein sicherer Zugang gewährleistet ist. Die Art und den Umfang der Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen können der Straßenreinigungssatzung entnommen werden.

    Mit Ihrem Beitrag zum Winterdienst tragen Sie dazu bei, dass Overath auch in der kalten Jahreszeit sicher und begehbar bleibt. 

    Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hilfe zur Barrierefreiheit

Sprache wählen