Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen eingeschränkt: Kreis erlässt Allgemeinverfügung

Die ungewöhnlich hohen Temperaturen und die außergewöhnliche Trockenheit der vergangenen Wochen und Monate machen sich in den Gewässern des Rheinisch-Bergischen Kreises bemerkbar. Die Wasserstände in vielen Bächen liegen unter dem langjährigen Mittel. Hinzu kommt, dass viele Menschen aufgrund der Trockenheit ihre Gärten mit Wasser aus anliegenden Bächen oder Flüssen bewässern und dafür Pumpen nutzen. Dies trägt weiter dazu bei, dass die Gewässer zu wenig Wasser führen und austrocknen können. Um seine Flüsse, Bäche und Seen zu schützen, hat der Rheinisch Bergische Kreis aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese schränkt die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen der Wasserentnahmen ab Juni im gesamten Kreisgebiet ein. Verboten sind damit bis zum 30. September jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Ausgenommen von dem Verbot sind jedoch Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Auch kleinere Mengen, die mit Handgefäßen wie einem Eimer oder einer Gießkanne entnommen werden und für das Gewässer verträglich sind, dürfen weiterhin genutzt werden. 

Personen, die bisher eine gesonderte „Wasserrechtliche Erlaubnis“ im Zuständigkeitsbereich des Rheinisch-Bergischen Kreises hatten, dürfen bis zum 30. September dieses Jahres nur noch maximal 30 Prozent der Wassermenge aus dem Gewässer entnehmen. Die Allgemeinverfügung gilt nicht für Wasserentnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper, da diese in der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegen. Ebenso gilt die Allgemeinverfügung nicht für die Dhünn, da diese durch den gesteuerten Ablauf aus der Großen Dhünn-Talsperre reguliert wird. 

Der Kreis appelliert an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass der sogenannte „Gemeingebrauch" der Flüsse und Bäche jetzt aufgrund der aktuellen Voraussetzungen im Rheinisch-Bergischen Kreis sowie in vielen anderen Kreisen und Städten eingeschränkt beziehungsweise verboten ist. 


Hintergrund 

Bereits in den vergangenen „Trockenjahren“ mit relativ wenig Niederschlägen vor allem in den Sommermonaten, konnte der Effekt beobachtet werden, dass die Bäche, Flüsse oder Seen im Rheinisch-Bergischen Kreis nur sehr wenig Wasser führen oder sogar vollständig austrocknen. Das hat sich im Lauf der Zeit deutlich verstärkt. Selbst relativ feuchte Jahre – wie zuletzt 2024 – reichen nicht aus, um dieses Defizit dauerhaft zu beseitigen. 

Eine deutliche Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Selbst wenn es kurzfristig etwas regnet oder auch vereinzelte stärkere Niederschläge niedergehen, steigen zwar die Gewässerpegel möglicherweise kurz an, aber eine langfristige und dauerhafte Verbesserung der Situation ist dadurch nicht zu erwarten. Aus diesem Grund müssen die Gewässer geschützt und dürfen nicht durch zusätzliche Wasserentnahmen belastet werden. Denn die außerordentliche Trockenheit beeinflusst den Zustand der Gewässer zunehmend negativ und hat Folgen für die Natur. Dabei sind nicht nur die unmittelbar im oder am Gewässer lebenden Pflanzen und Tiere betroffen. Bäche und Seen sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tiere, sei es als Tränke oder auch als Nahrungsquelle durch die Wassertiere. Pflanzen werden teilweise durch im oder am Wasser lebende Insekten bestäubt. Auch die Selbstreinigungskraft der Gewässer leidet unter den geringen Wasserständen – das bedeutet, dass bei längerer Trockenheit die hohe Qualität unserer Gewässer gefährdet ist.


Presseinformation des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 28.05.2025

Hilfe zur Barrierefreiheit