Verabschiedung von Christoph Nicodemus

Die Verabschiedung übernahm der Erste Beigeordnete Thorsten Steinwartz, der in seiner Ansprache die Leistungen und das Engagement von Nicodemus während seiner fünfjährigen Amtszeit würdigte und sich bedankte.

Christoph Nicodemus stand seit November 2020 an der Spitze der Stadt Overath und führte sie durch eine Amtszeit außergewöhnlicher Herausforderungen: Die Corona-Pandemie, das Hochwasser- und Starkregenereignis Mitte Juli 2021, der Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 und ein folgenschwerer Cyber-Angriff, der zu einem vorübergehenden digitalen Stillstand in der Stadtverwaltung führte. „Christoph Nicodemus war von Beginn seiner Amtszeit an als Krisenmanager gefragt und hat dies mit Bravour gemeistert, dafür gebührt ihm unser aller Dank“, sagte Steinwartz.

Bürgermeister Nicodemus hat in den vergangenen fünf Jahren herausragende Arbeit geleistet und die Stadt in vielerlei Hinsicht vorangebracht betonte Thorsten Steinwartz. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, Sanierung von Straßen, der Breitbandausbau, umfassendes Gesamtprojekt für das Bildungszentrum Cyriax und die neue städtische Website sind nur einige wichtige Erfolge, die erzielt wurden.

Auch die Fraktionsspitzen der CDU, SPD, Bündnis90 die Grünen und FDP gaben Statements ab und bedankten sich für die gute Zusammenarbeit in den letzten 5 Jahren, erläuterten seine Kompetenz als Führungskraft der Stadtverwaltung, seine Bodenständigkeit und seine Offenheit und wünschten Bürgermeister Nicodemus für die Zukunft alles Gute und viel Gesundheit.

 Aus gesundheitlichen Gründen hatte Nicodemus frühzeitig erklärt, nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Christoph Nicodemus verzichtete gestern auf eine öffentliche Rede, ließ aber wissen:

„Ich danke allen, die mich auf diesem Weg begleitet und unterstützt haben, besonders der Verwaltung, dem Stadtrat und den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt. Die Entscheidung nicht erneut zu kandidieren, ist mir nicht leichtgefallen, war aber aus gesundheitlichen Gründen notwendig.“


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