Man trifft dabei auf Erwachsene, Kinder, Jugendliche und Hundehalter mit ihren vierbeinigen Freunden. Kinder wollen auf diesen Freiflächen selbstverständlich herumtollen und spielerisch die Gegend erkunden. Die mitgeführten Hunde wollen auch ihrem natürlichen und unbedingt notwendigen Bewegungsdrang nachgeben und werden von ihren Besitzern zu Recht von der Leine gelassen, wobei Dauer und Art des Auslaufes dem Bedarf der Rasse und dem Alter des Hundes entsprechen müssen.
Dieses „Zusammenspiel“ setzt somit eine gebotene Rücksicht, aber auf jeden Fall eine gewisse Toleranz auf beiden Seiten voraus.
Zum einen müssen Hundehalter bei Personen, die sich unsicher gegenüber Hunden verhalten, zum Beispiel bei Joggern, besondere Vorsicht walten lassen und insbesondere bei Kindern, die zum Teil völlig unbedarft auf Hunde zugehen, sensibel reagieren und ihren wohlerzogenen Hund nicht ohne Zustimmung der Eltern mit dem Kind zusammentreffen lassen.
Zum anderen sollten Erwachsene bzw. Eltern Verständnis aufbringen, wenn Hunde auf dem freien Gelände herumtollen und deshalb ihren Kindern frühzeitig den gebotenen Respekt gegenüber diesen Tieren vermitteln.
Es soll für alle Freizeit- und Erholungssuchenden eine Freude bleiben, die schöne Overather Landschaft nutzen zu können.