Falls sich Wespen an ungünstiger Stelle angesiedelt haben, wenden Sie sich an Fachkundige vor Ort für eine Beratung. Manchmal gibt es sogar die Möglichkeit, ein problematisches Nest schonend umsiedeln zu lassen, anstatt es gleich dem Schädlingsbekämpfer zu überlassen.
Heimische Hornissen genießen durch die Bundesartenschutzverordnung besonderen Schutz. Werden Nester ohne Genehmigung zerstört oder umgesiedelt, kann es zu hohen Geldbußen kommen.
Eine neue Herausforderung und immer mehr verbreitet in unseren Kreisen zeigt sich die asiatische Hornisse. Sie ist etwas kleiner und dunkler als die heimische Hornisse, hat einen sehr ähnlichen Lebenszyklus und das Nest ist freihängend und im Gegensatz zu der heimischen Hornisse unten geschlossen.
Nachdem sie 2004 erstmals in Frankreich gesichtet wurde und sich immer mehr in Richtung Nordrhein-Westfalen ausbreitet, ist sie in den nächsten Jahren auch bei uns vermehrt zu erwarten.
Grundsätzlich ist anzumerken:
- Die asiatische Hornisse ist als invasive Art auf der Unionsliste der EU gelistet (EU-VO 1143/2014) und gefährdet laut Umweltschützern die Insektenvielfalt und Bienenvölker.
- In Deutschland werden die Nester entfernt.
Ist die Umsiedlung eines Hornissennestes notwendig, nur eine Zerstörung sinnvoll oder wurde ein asiatisches Hornissennest gesichtet finden Sie die Kontaktdaten zu den aktuellen regionalen Ansprechpartnern für die Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises im Internet unter:
Dienstleistung | Rheinisch-Bergischer Kreis
oder telefonisch beim Amt für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Frau Wildenhues Tel.: 02202 13-6814, Herr Knickmeier Tel.: 02202 13-6798.