Hohe Waldbrandgefahr in Overath

Offene Feuer im Wald, sowie im Bereich von 100 Metern um den Wald sind untersagt. Außerdem gilt vom 01. März bis zum 31. Oktober in Wäldern ein gesetzliches Rauchverbot.

Bitte entsorgen Sie Zigarettenstummel auch außerhalb der Wälder ordnungsgemäß und nehmen Sie diese mit. Besonders entlang der Straßen führen achtlos weggeworfene Zigarettenstummel immer wieder zu gefährlichen Bränden. Auch das Wegwerfen von Zigarettenkippen aus Fahrzeugen stellt eine erhebliche Brandgefahr dar.

Ausflügler werden gebeten, die Zufahrten zu den Wäldern freizuhalten und ausschließlich auf ausgewiesenen Parkplätzen zu parken. Heiße Katalysatoren und Auspuffrohre können trockene Grasflächen leicht entzünden.

In den letzten Jahren haben Waldbrände deutlich zugenommen, wobei oft unachtsames oder fahrlässiges Verhalten von Waldbesucherinnen und Waldbesuchern als Ursache festgestellt wurde. So führte der Waldbrand Anfang April in Brombach, bei dem über 50.000 Quadratmeter Waldfläche verbrannten, wohl auf eine menschliche Ursache zurück. Der Brandherd wurde in der Nähe einer Sitzbank lokalisiert, weshalb eine glimmende Zigarette oder eine Glasscherbe als wahrscheinliche Auslöser vermutet werden.

Auch im privaten Bereich kann es schnell zu unkontrollierten Bränden kommen. So hat z.B. das Abflämmen von Unkraut in den letzten Wochen mehrfach zu Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr geführt. Ebenso kann es bei der Nutzung von Feuerschalen zu Funkenflug kommen, der die derzeit extrem trockene Vegetation entzünden kann – im schlimmsten Fall mit verheerenden Folgen.

Das Ordnungsamt bitten daher darum, während der Trockenperiode auf solche oder vergleichbare Tätigkeiten zu verzichten. 


  Pressemitteilung 

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