Hinweise zur Stichwahl am 28. September 2025

Am Sonntag, den 28. September 2025, findet die Stichwahl zur Wahl des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie des Bürgermeisters der Stadt Overath statt. Die Wahllokale sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.


Wählen im Wahllokal

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahllokal ihres jeweiligen Stimmbezirks wählen. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzt oder diese bereits bei der Hauptwahl abgegeben hat, kann dennoch wählen – allerdings nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass).
Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann am Wahlsonntag nur dann mit Personalausweis im Urnenwahllokal wählen, wenn er den ihm zugesandten förmlichen Wahlschein ins Wahllokal mitbringt!

Briefwahl
Die Teilnahme per Briefwahl ist ebenfalls möglich. Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bis Freitag, den 26. September 2025, um 15.00 Uhr gestellt werden. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten, um eine fristgerechte Rücksendung der Wahlunterlagen sicherzustellen. Spätester Eingang für die Rücksendung ist Sonntag, 28.09.2025, 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Overath, Hauptstraße 25. Danach eingehende Rücksendungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Briefwahlunterlagen können persönlich im Wahlamt beantragt und abgeholt werden. Das Wahlamt befindet sich in der Hauptstraße 25, 51491 Overath und ist zu den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung geöffnet.


Sonderöffnung am Samstag
Am Samstag, den 27. September 2025, ist das Wahlamt zusätzlich bis 12.00 Uhr geöffnet. An diesem Tag können nicht zugestellte oder verloren gegangene Wahlscheine erneut beantragt werden.

Umzug des Wahllokals Federath
Das Wahllokal Marialinden Federath (bisher Sängerheim) wird auch zur Stichwahl am 28. September 2025 wegen des Patronatsfests nicht zur Verfügung stehen. Aufgrund dessen wurde das Wahllokal in die Grundschule Marialinden, Pilgerstraße 48, in 51491 Overath verlegt.


Informationen für Wahlhelfende
Die für die Stichwahl einberufenen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten keine erneute schriftliche Benachrichtigung. Sie finden sich stattdessen am Wahltag entsprechend der Mitteilung des Wahlvorstandes in dem ihnen zugewiesenen Wahllokal ein.
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag, um 16.00 Uhr, im Schulzentrum Cyriax, Pérenchiesstraße 3, zur Auszählung zusammen.


Für Rückfragen oder weitere Informationen steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Overath gerne telefonisch unter 02206 602-649 oder per E-Mail unter wahlamt@overath.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Nicodemus
Bürgermeister

 Pressemitteilung vom 18.09.2025

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