Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung, die gesetzlich vorgeschrieben veröffentlicht werden müssen.
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Nachfolgend können Sie die Bekanntmachungsdokumente herunterladen:

Am 05.11.2025 findet eine Sitzung des Rates der Stadt Overath im Bürgerhaus, Hauptstraße 30 statt. Die Sitzung beginnt um 17:00 Uhr mit dem öffentlichen Teil.


Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Overath für das Jahr 2023

Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Overath am 28.09.2025

Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Stadt Overath am 14.09.2025

Hiermit wird gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Overath vom 11. Dezember 2024 der Ablauf der Ruhefrist an Reihengrabstätten sowie das Erlöschen der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten öffentlich bekannt gegeben. Die betroffenen Grabstätten werden im angegebenen Zeitraum abgeräumt, sofern keine Verlängerung des Nutzungsrechtes beantragt wird.

Amtliches Endergebnis der Wahl des Bürgermeisters vom 14.09.2025

Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Südwestfalen-IT"

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), die zuletzt geändert worden ist, durch das Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Stadt Overath mit Beschluss vom 19.02.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.

Gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW wird der Bescheid der Stadt Overath vom 15.07.2025 an Thomas Stengel öffentlich zugestellt, da der derzeitige Aufenthaltsort des Herrn Stengels nicht zu ermitteln ist.

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Overath (Hebesatzsatzung) vom 19.02.2025

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV NRW S.916), hat der Rat der Stadt Overath am 09.12.2020 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Hauptsatzung beschlossen.