Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung, die gesetzlich vorgeschrieben veröffentlicht werden müssen.
Hier finden Sie alle amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung, die gesetzlich vorgeschrieben veröffentlicht werden müssen.
Nachfolgend können Sie die Bekanntmachungsdokumente herunterladen:
Anlegung eines Grundbuchs für ein bislang nicht verzeichnetes Grundstück in Vilkerath
Wahlbekanntmachung für die Stichwahl des Bürgermeisters der Stadt Overath am 28. September 2025
Hinweisbekanntmachung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes "Südwestfalen-IT"
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025/2026
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), die zuletzt geändert worden ist, durch das Gesetz vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Stadt Overath mit Beschluss vom 19.02.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW wird der Bescheid der Stadt Overath vom 15.07.2025 an Thomas Stengel öffentlich zugestellt, da der derzeitige Aufenthaltsort des Herrn Stengels nicht zu ermitteln ist.
Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Stadt Overath
Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrechtbei den Kommunalwahlen am 14. September 2025
Betriebssatzung der Stadt Overath für die Ver- und Entsorgungsbetriebe vom 01.01.2025
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A und der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Stadt Overath (Hebesatzsatzung) vom 19.02.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Einteilung des Wahlgebietes in 19 Wahlbezirke.
Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV NRW S.916), hat der Rat der Stadt Overath am 09.12.2020 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die folgende Hauptsatzung beschlossen.