Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 165 „Steinhofplatz“ und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 165 „Steinhofplatz“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 165 „Steinhofplatz“ und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 165 „Steinhofplatz“

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 165 „Steinhofplatz“ sowie am 17.06.2025 die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 165 „Steinhofplatz“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen.

  1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Lageplan vorgesehene Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 „Steinhofplatz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
  2. Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 165 „Steinhofplatz“ durchzuführen.

Die Stadt Overath plant die Neugestaltung eines ca. 1,3 ha großen Stadtraums im Bereich des historischen Stadtkerns, der den derzeit verkehrstechnisch geprägten Steinhofplatz, die gegenüberliegende ehemalige Feuerwehr sowie die angrenzenden Flächen umfasst. Zur Sicherstellung einer hohen städtebaulichen Qualität und zur Betonung der Bedeutung des Ortes wurde ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Der Siegerentwurf soll nun durch einen Bebauungsplan gesichert werden.

Das Siegerkonzept sieht einen zentralen, einheitlich gestalteten Freiraum vor, der von Bestands- und Neubauten umschlossen wird.

Aufgrund der Nähe zum Natura2000 Gebiet wurde eine FFH-Vorprüfung (Screening) durchgeführt. Hierbei wurde ermittelt, ob Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, durch das Verfahren, bestehen. Es bestehen keine Anhaltspunkte zur Beeinträchtigung, das Verfahren kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auch von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Um Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange und die politischen Entscheidungsträger umfassend zu partizipieren sowie etwaige Problematiken bereits frühzeitig zu identifizieren, soll dennoch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, begleitende Projektbeschreibung sowie die ergänzenden Fachgutachten (FFH Vorprüfung, Artenschutzprüfung Stufe I) werden in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, Erdgeschoss öffentlich ausgelegt.

morgens:                    montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags:             donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Der Entwurf des Bebauungsplanes, begleitende Projektbeschreibung sowie die ergänzenden Fachgutachten können hier eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB).

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@overath.de.

Barrierefreiheit: Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 1 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 165 „Steinhofplatz“


Overath, den 10.07.2025

gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister

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