Öffentliche Bekanntmachung
Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 85 7. Änderung „Altes Zollhaus“ sowie der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath – Steinenbrück, Altes Zollhaus.
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2025 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 85 7. Änderung „Altes Zollhaus“ sowie der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath - für einen Teilbereich in Overath – Steinenbrück, Altes Zollhaus gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:
- Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath macht sich die Prüfung und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den während der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 85 7. Änderung „Overath-Steinenbrück, Altes Zollhaus“ und zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath für einen Teilbereich in Overath – Steinenbrück, Altes Zollhaus, zu Eigen.
- Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85 7. Änderung „Overath-Steinenbrück, Altes Zollhaus" und die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath für einen Teilbereich in Overath – Steinenbrück, Altes Zollhaus nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich Auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Mit der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für bereits im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 85 - 7. Änderung "Overath-Steinenbrück, Altes Zollhaus“ gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geschaffen werden. Die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die 78. Änderung des Flächennutzungsplans dient der planungsrechtlichen Vorbereitung entsprechender Festsetzungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Sie hat die Ausweisung von Wohnbau- sowie Mischbaufläche zum Ziel, aus der das geplante Wohngebiet gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt werden kann. Die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Darstellung von „Wohnbaufläche“ (W) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und „Gemischte Baufläche“ (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauGB anstelle der bisherigen „Grünfläche“, „Wohnbaufläche“ sowie „Gemischte Baufläche“.
Mit Schreiben vom 24.06.2021 hat die Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass keine landesplanerischen Bedenken zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Overath bestehen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Durch den verbindlichen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauflächen geschaffen werden. Mit der Änderung des Bebauungsplans werden weitere Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Es ist eine umwelt- und klimafreundliche Planung im Ortsteil Steinenbrück beabsichtigt. Neben der Schaffung benötigten Wohnraums wird die vorhandene Baulücke im Ortskern geschlossen. Dies stellt einen städtebaulich sinnvollen Abschluss dar. Dies trägt zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Ortsteils bei. Um die Versiegelung von Flächen im Außenbereich zu reduzieren, wird mittels des Bebauungsplans die Verdichtung des Innenbereichs vorangetrieben. Der vorliegende Bebauungsplan unterstützt das Ziel der Innen- vor Außenentwicklung.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung führte zur Überarbeitung des Umweltberichts sowie der Artenschutzprüfung. Auch wurde der verrohrte Bach befahren und vermessen um den Zustand und das Fassvermögen zu prüfen. Auch mussten die beiden geplanten öffentlichen Stellplätze gestrichen werden. Es gingen keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit ein.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde vom 26.09.2022 bis einschließlich 28.10.2022 durchgeführt.
Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung, die Begründungen und Umweltberichte zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung sowie die ergänzenden Fachgutachten (Artenschutzprüfung und Hygieneprotokoll) werden in der Zeit vom 21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, 1. Erdgeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.
morgens: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags: donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Entwürfe und die Begründungen und Umweltberichte des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die ergänzenden Fachgutachten können hier eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbezogene Informationen in Fachgutachten:
- Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I (ASP I) gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.85 „Overath-Steinenbrück, Altes Zollhaus“, HKR Landschaftsarchitekten, Waldbröl, Juni 2025
- Hygieneprotokoll und Praxistipps zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern, Universität Trier und Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Stand: April 2021
Umweltbezogene Informationen im Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 85 - 7. Änderung „Overath-Steinenbrück, Altes Zollhaus“
- Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen hinsichtlich folgender Schutzgüter:
Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt (insbesondere zur Lebensraumfunktion des Siefens), Fläche (insbesondere zum Thema Neuversiegelung und Versiegelungsgrad), Boden (insbesondere zum Thema Bodenfunktionen), Wasser (insbesondere zum Thema Grundwasserverhältnisse), Klima / Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels / Luft (insbesondere zum Thema Beeinträchtigung in der Bauphase, Veränderung der Klimatope sowie Einschränkung von Kaltluft- und Frischluftbildung), Landschaft (insbesondere zum Thema Landschaftsbildveränderung durch Wohnnutzung), Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung (insbesondere zum Thema Landschaftsbildveränderung durch Wohnnutzung, Belastung durch Baustellenverkehr), Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern
- Zusammenfassende Darstellung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen
- Berücksichtigung der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen
- Auswirkung von Immissionen / Emissionen
- Verwertung oder Beseitigung von Abfällen
- Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Verwendete Techniken und eingesetzte Stoffe
Umweltbezogene Informationen im Umweltbericht der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes „Altes Zollhaus“
- Umweltsituation, Wirkungsprognose und Maßnahmen hinsichtlich folgender Schutzgüter:
Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt (insbesondere zum Thema Vegetationsstrukturen), Fläche (insbesondere zum Thema Neuversiegelung und Versiegelungsgrad), Boden (insbesondere zum Thema Bodenfunktionen), Wasser (insbesondere zum Thema Grundwasserverhältnisse), Klima / Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels / Luft (insbesondere zum Thema Veränderung der Klimatope sowie Einschränkung von Kaltluft- und Frischluftbildung), Landschaft (insbesondere zum Thema Landschaftsbildveränderung durch Wohnnutzung), Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung (insbesondere zum Thema erhöhte Emission, Landschaftsbildveränderung), Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den Umweltbelangen / Schutzgütern
- Zusammenfassende Darstellung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen
- Berücksichtigung der Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen
- Auswirkung von Immissionen / Emissionen
- Verwertung oder Beseitigung von Abfällen
- Erneuerbare Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Verwendete Techniken und eingesetzte Stoffe
Umweltbezogene Informationen in Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Es liegen aus den Stellungnahmen von Fachbehörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder der Öffentlichkeit umweltrelevante Informationen zu folgenden Themengebieten vor:
- Erdbeben – Hinweise auf Bewertung der Erdbebengefährdung
- Boden – Hinweis auf Verzicht landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsflächen
- Niederschlagswasser – Hinweis auf Überflutung bei Starkregen
- Grundwasserbewirtschaftung – Hinweis auf Hang- und Schichtengewässer bei Starkregenereignissen
- Landschafts- Arten- und Umweltschutz – Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen von Flora und Fauna im Bereich des Siefens, sowie die Seuchenlage bezgl. des Feuersalamanders, Betroffenheit bei Arten mit potentiellem Bruthabitat im Plangebiet, Schutz des Uferrandstreifens des Siefens/ Gewässerentwicklungskorridor, Bedenken bezüglich der Siefenverrohrung im Plangebiet und damit verbundener Überflutung
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplänen unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.4 Nr. 3 BauGB, § 4a Abs. 5 BauGB)
Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@overath.de.
Barrierefreiheit: Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Overath, den 10.07.2025
gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister