Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 168 „Auf'm Steinacker“ und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 168 „Auf'm Steinacker“
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 „Auf'm Steinacker“ und in der Sitzung am 10.03.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 168 „Auf'm Steinacker“ gemäß den
Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:
- Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Lageplan vorgesehene Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 „Auf'm Steinacker“.
- Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 168 „Auf'm Steinacker“ durchzuführen.
Der geplante Planbereich mit sparsamen Verkehrsflächen inkl. teilw. öffentliche Längsparkern, einem öffentlichen Spielplatz auf dem städtischen Eckgrundstück im Norden mit direkt anliegenden geplanten zus. öffentliche Stellplätzen, könnte insg. rd. 40 Wohnbaugrundstücke für 1-2 Familienhäuser mit einer Grundstückszielgröße von mind. je 450 m² ermöglichen, von denen 13 als Doppelhaushälften (bzw. ggf. ein Reihenhaus am Spielplatz) mit Zielgrößen von je 375 - 400 m² entlang „Aufm Steinacker“ ermöglichen, entsprechend der Bebauung an der Franziskanerstr nebenan.
Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.
Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes sowie die ergänzenden Fachgutachten können auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung/ in der Zeit
vom 30.03.2026 bis einschließlich 01.05.2026 eingesehen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung zum Bebauungsplan sowie die ergänzenden Fachgutachten (Artenschutzprüfung Stufe I, Bodengutachten, Baugrundgutachten) werden ebenfalls in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 01.05.2026 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, 1. Obergeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.
morgens: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags: donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplänen unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB)
Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@overath.de.
Barrierefreiheit: Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 1 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung geltenden Fassung.

© Datenlizenz Deutschland - Land NRW (2024) | Katasterbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) Auszug Übersichtslageplan Bebauungsplan Nr. 168
„Auf'm Steinacker“
Overath, den 20.03.2026
gez.
Michael Eyer
Der Bürgermeister