Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 166 „Overath – An der Sonne“ und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 166 „Overath – An der Sonne“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 166 „Overath – An der Sonne“ und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 166 „Overath – An der Sonne“

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Overath – An der Sonne“ und in der Sitzung am 10.03.2026 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes Nr. 166 „Overath – An der Sonne“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:

  1. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im Übersichtsplan, Auszug aus der Deutschen Grundkarte, schwarz umrandete Gebiet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „An der Sonne“.
  2. Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 166 „An der Sonne“ durchzuführen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es den Eigentümern den Bau eines Zweifamilienwohnhauses zu ermöglichen.

Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich aktuell eine Mischgebietsdarstellung aus. Der Bebauungsplan kann somit aus dem Flächennutzungsplan heraus aufgestellt werden. Eine Flächennutzungsplanänderung ist nicht nötig.

Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes, der Umweltbericht sowie die ergänzenden Fachgutachten können auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelles/aktuelle-bauleitplanung/ in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 01.05.2026 eingesehen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung, der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie die ergänzenden Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschließlich Artenschutzprüfung Stufe I) werden ebenfalls in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 01.05.2026 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, 1. Obergeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens:                   montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags:             donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplänen unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB)

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@overath.de.

Barrierefreiheit: Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 1 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung geltenden Fassung.

                                  Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 166 „An der Sonne“

© Datenlizenz Deutschland - Land NRW (2024) | Katasterbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Overath, den 20.03.2026

gez.
Michael Eyer
Der Bürgermeister



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