Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“ und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“ und frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:

  1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Lageplan vorgesehene Gebiet die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ sowie der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Overath „Vilkerath, Lehmbachtal“.

 

Die Stadt Overath beabsichtigt die Sicherung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kita sowie von Wohnbauflächen. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath entspricht nicht den beabsichtigten Planungszielen. Die geplante Darstellung stellt deshalb Wohnbauflächen dar. 

Die Firma Supe-Dienes hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass sie aus betrieblichen Gründen keinen Bedarf mehr daran hat, die im Eigentum befindlichen Flächen am „Lehmbachtal“ gewerblich zu entwickeln.

Nach Absprache mit dem Jugendamt würde die Firma Supe-Dienes auf dem Gewerbegrundstück gerne eine 4-gruppige Kindertagesstätte sowie altersgerechtes und barrierefreies Wohnen realisieren.

Der Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln, weist für den Änderungsbereich „Waldbereiche“ mit Überlagerung der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ aus.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Overath stellt für die geplante Fläche derzeit ein „Gewerbliche Bauflächen“ dar. Dies entspricht nicht den beabsichtigten Planungszielen. Die geplante Darstellung stellt deshalb Wohnbauflächen sowie Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Freiflächen- und Gewässerbegleitgrün“ für den Änderungsbereich dar.

Mit der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die planungsrechtliche Grundlage für

die im Parallelverfahren in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“ gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geschaffen werden.

Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung, die Begründungen zum Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung, der Umweltbericht zum Bebauungsplan sowie die ergänzenden Fachgutachten (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag einschließlich Artenschutzprüfung Stufe I) werden in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, 1. Obergeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens:                   montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags:            donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

 

Die Entwürfe und die Begründungen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, der Umweltbericht sowie die ergänzenden Fachgutachten können in vorgenanntem Zeitraum am Ende dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Bauleitplänen unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB)

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an 

Stadt Overath

Amt für Bauplanung und Bauordnung

Hauptstraße 10

51491 Overath

oder per E-Mail an: planverfahren@overath.de.

Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfahren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB sowie § 3 Abs. 1 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

© Datenlizenz Deutschland - Land NRW (2024) | Katasterbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)Auszug Übersichtslageplan, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Vilkerath, Lehmbachtal“
© Datenlizenz Deutschland - Land NRW (2024) | Katasterbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0)Auszug Übersichtslageplan, 88. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vilkerath, Lehmbachtal“


Overath, den 08.05.2025

gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister

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