Ein Richterhammer und eine Figur eines Bauarbeiters auf einem Schreibtisch

Aktuelle Bauleitplanung

Aktuelle Bauleitplanung

Mit der Bauleitplanung legt die Stadt fest, wie Flächen genutzt und bebaut werden dürfen. So wird die Entwicklung der Stadt geordnet und nachvollziehbar gesteuert. Sie können sich dabei mit Hinweisen und Anregungen einbringen. Bauleitplanung bedeutet: Die Stadt plant, wo zum Beispiel gebaut, gewohnt, gearbeitet oder Grünflächen erhalten werden sollen. Grundlage sind zwei Planarten:

- Flächennutzungsplan: zeigt die geplante Nutzung der Flächen für das gesamte Stadtgebiet (vorbereitender Plan).

- Bebauungsplan: regelt verbindlich, was auf einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf (verbindlicher Plan).

Diese Pläne werden in einem festgelegten Verfahren erstellt, geändert oder aufgehoben. Die Regeln dafür stehen im Baugesetzbuch (BauGB). Ein wichtiger Teil des Verfahrens ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das heißt: Wenn Pläne neu aufgestellt oder geändert werden, können Sie sich informieren und Stellung nehmen. Ihre Rückmeldungen helfen, unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen und die Planung zu verbessern.

 

Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen


Frühzeitige Beteiligung


Offenlegung von Bauleitplanentwürfen


Bekanntmachung von Satzungsbeschlüssen


Vorbereitende Untersuchung

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