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Öffnungszeiten und Kommunikation

Bitte beachten Sie unsere aktuelle Meldung auf der Startseite:

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung


Stadtverwaltung Overath kehrt zu den regulären Öffnungszeiten zurück.


Der allgemeine und alltägliche Umgang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich weitestgehend normalisiert, so dass nun auch die Ämter der Stadtverwaltung  wieder zu den regulären Öffnungszeiten zurückkehren werden. Dies geschieht unter Vorbehalt und hängt davon ab, ob das Infektionsgeschehen eine andere Regelung notwendig macht.


Öffnungszeiten Rathaus:
Montag, Dienstag und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen


Darüber hinaus erreichen Sie das Rathaus unter:

E-Mail: post@overath.de
Telefon: 02206/602-0


Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag – Freitag von 07.00 – 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr


Für die Klärung Ihrer Anliegen steht Ihnen die Online-Terminvereinbarung zur Verfügung. Darüberhinaus erreichen Sie das Bürgerbüro per Email unter: buergerbuero@overath.de
Sollten Sie über keinen Email-Zugang verfügen, steht Ihnen auch das
Bürgerbüro unter Tel.: 02206/602-205 zur Verfügung


Öffnungszeiten Bauplanung & Bauordnungsamt:
Dienstag von 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 08.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag geschlossen


In den Gebäuden gilt keine Maskenpflicht, dennoch steht der Gesundheitsschutz für jeden im Vordergrund. Besucherinnen und Besuchern wird das Tragen eines Mundes- Nasenschutzes empfohlen.


Weiterhin weisen wir Sie zu Ihrem und zum Schutz der Mitarbeitenden erneut auf den einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 m sowie auf die geltenden Hygiene Standards hin.



Öffnungszeiten BADINO: 


Dienstag, Mittwoch und Freitag von 06:15 - 08:00Uhr und von 14:00 - 22:00 Uhr


Donnerstag von 06:15 - 08:00 Uhr


Samstag und Sonntag von 09:00 - 18:00 Uhr 



Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unter www.badino-overath.de



Stadt Overath
Der Bürgermeister

Elektronische Kommunikation

Die Stadt Overath bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Stadt Overath hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.

Für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation per E-Mail im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist folgende E-Mail-Adressen eingerichtet:


post@overath.de


Außerdem haben Sie die Möglichkeit, E-Mails mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz zu verwenden. Die DE-Mail-Adresse der Stadt Overath lautet:


e-post@overath.de-mail.de.

E-Mails mit Dateianhänge versenden

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt verfügbaren Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat ab Version 4 bis Version DC (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word ab Version 2 bis Version 2013 (.doc, .docx)
  • Microsoft EXCEL ab Version 5 bis Version 2013 (.xls, .xlsx)
  • Text (.txt) 
  • Bilddateien (.jpg, .tif, .bmp .gif) 
  • Komprimierte Dateien (.zip)

jeweils ohne Makros. 


Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die Mail ggf. nicht bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Die Größe der annehmbaren E-Mails ist beschränkt auf 10 MByte.

Die Stadt Overath kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss. Für die Signatur benötigen Sie eine auf Sie ausgestellte Signaturkarte eines Zertifizierungsdiensteanbieters (Signaturkartenanbieter/Trustcenter).

Seitens des Stadt Overath kann dann die dem Schriftstück angehangene elektronische Signatur auf Echtheit und Gültigkeit geprüft werden. Sollten Sie nicht über die Möglichkeit der elektronischen Signatur verfügen, ist in den Fällen, in denen Schriftform angeordnet ist, bis auf weiteres auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verschlüsselt wurden, sind ausschließlich an die E-Mailadresse post@overath zu senden.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, E-Mails mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz zu verwenden. Die DE-Mail-Adresse der Stadt Overath lautet: e-post@overath.de-mail.de.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger soweit möglich darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Overath und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Bankverbindungen

Kreissparkasse Köln
IBAN: DE25370502990325000015
SWIFT-BIC: COKSDE33

VR-Bank
IBAN: DE36370626000001036025
SWIFT-BIC: GENODED1PAF


Leitweg ID: 053780024024-31001-77



Einzugsermächtigung


Kontakt

Adresse

Hauptstraße 25
51491 Overath

Postfach 1380
51484 Overath

E-Mail

E-Mail:
post@overath.de

De-Mail:
e-post@overath.de-mail.de