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Bürgerdienste

Dienstleistungen 1 - 3 von 3
  • Jagdschein verlängern
    Mit abgelaufenem Jagdschein/Falknerjagdschein darf man nicht jagen. Um weiterhin die Jagd ausüben zu können muss der Jagdschein/Falknerjagdschein verlängert werden.
  • Jugendgerichtshilfe
    Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bzw. denen ein Verfahren vor einem Jugendgericht droht.
  • Jugendschutz (ordnungsrechtlich)
    Überwachung im Rahmen des Jugendschutzgesetzes
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