Der Stadtrat
Nach der Gemeindeordnung ist der Rat für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig. Dem Prinzip der Arbeitsteilung folgend wurden Ausschüsse und Beiräte gebildet, denen im wesentlichen zwei Funktionen obliegen:
- Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Rat obliegt.
- Eigenständige Entscheidung bei übertragenen Aufgaben.
Rechtsvorschriften
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
- Kommunalwahlgesetz NW (KWahlG)-Vorschriften über die Wahlen zum Rat und die Bürgermeisterwahlen
- Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) - Vorschriften über die Form und Inhalt von öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
- Entschädigungsverordnung (EntschVO) - Vorschriften über Aufwandsentschädigung und weitere Leistungen für kommunale Mandatsträger
- Kommunales Ortsrecht - Satzungen und Ordnungsbehördliche Verordnungen, deren Geltungsbereich auf das Gemeindegebiet beschränkt ist.
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Bürgermeister
Andreas Heider
Hauptstraße 25
51491 Overath
Telefon: 02206/602-113
Telefax: 02206/602-223
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