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Der Stadtrat

Nach der Gemeindeordnung ist der Rat für alle Angelegenheiten der Verwaltung zuständig. Dem Prinzip der Arbeitsteilung folgend wurden Ausschüsse und Beiräte gebildet, denen im wesentlichen zwei Funktionen obliegen: 

  • Vorberatung von Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Rat obliegt.
  • Eigenständige Entscheidung bei übertragenen Aufgaben.

Rechtsvorschriften

  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
  • Kommunalwahlgesetz NW (KWahlG)-Vorschriften über die Wahlen zum Rat und die Bürgermeisterwahlen
  • Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) - Vorschriften über die Form und Inhalt von öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde
  • Entschädigungsverordnung (EntschVO) - Vorschriften über Aufwandsentschädigung und weitere Leistungen für kommunale Mandatsträger
  • Kommunales Ortsrecht - Satzungen und Ordnungsbehördliche Verordnungen, deren Geltungsbereich auf das Gemeindegebiet beschränkt ist.

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Bürgermeister
Andreas Heider
Hauptstraße 25
51491 Overath
Telefon: 02206/602-113
Telefax: 02206/602-223
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