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Datenübermittlung Bundeswehr

Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Mit der Reform der Wehrpflicht wurden neue Regelungen, unter anderem im Soldatengesetz, geschaffen.

Nach § 58c des Soldatengesetzes ist die Meldebehörde der Stadt Overath verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März den Familiennamen, die Vornamen und die aktuelle Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im nächsten Jahr volljährig werden.

Diese Datenübermittlung dient ausschließlich dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften. Die Daten sind zu löschen,
wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres
nach der erstmaligen Speicherung der Daten bei dem Bundesamt für das Personalmanagement bei der Bundeswehr.

Sollten Sie hiervon betroffen sein, haben Sie das Recht, gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch kann bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Overath, Bürgerbüro, Hauptstraße 29, 51491 Overath, eingelegt werden.