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Erschließungsbeiträge

Abrechnung der Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag deckt die Kosten, die entstehen, wenn die Stadt eine Erschließungsanlage - wie zum Beispiel öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen - erstmalig herstellt.

Die Stadt trägt 10 Prozent dieser Kosten. Die übrigen 90 Prozent werden auf die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten verteilt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage baulich oder gewerblich nutzbar werden.

Für jede Erschließungsanlage werden die Kosten und die damit verbundenen Beitragssätze getrennt ermittelt. Sie können im Stadtgebiet unterschiedlich sein.

Rechtliche Grundlagen