Kindertagesstätten und Kindergärten
Was sind eigentlich Kindertageseinrichtungen?
Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) für Nordrhein-Westfalen antwortet nüchtern: "Tageseinrichtungen für Kinder sind Kindergärten, Horte und andere Einrichtungen wie Krippen-, Krabbel- und Altersgemischte Gruppen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten".
Es gibt also eine Vielzahl örtlicher Betreuungsformen, die sehr unterschiedlich sind.
So werden die Einrichtungen von den verschiedensten Trägern betrieben, sie eignen sich für Kinder ganz unterschiedlicher Altersklassen, und ihre Öffnungszeiten sind nicht einheitlich.
Allen Einrichtungen gemeinsam ist jedoch, dass sie als Bausteine unseres Bildungssystems einen gesetzlich verankerten, öffentlichen Auftrag zur Kinderbetreuung, -bildung und -erziehung haben. Sie leisten eine wichtige Ergänzung zur Erziehung von Jungen und Mädchen innerhalb ihrer Familien.
Die gesetzlichen Regelungen zur Kindertagesbetreuung und weitere Informationen, die landesweit gelten, sind auf den Seiten des Landesministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration unter http://www.tageseinrichtungen.nrw.de abrufbar.
Overath