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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (gewerbliches Führungszeugnis)

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist das Strafregister der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie als Privatperson unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen oder private Bewerbungen vornehmen.

Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:

 

- Auskunft an den Antragsteller, für private Zwecke (Belegart 1) 

- Auskunft an eine Behörde (Belegart 9)

 

 

Voraussetzungen

 

  • Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Overath gemeldet sein.
  •  Seit dem 01.09.2014 können Privatpersonen beim Bundesamt für Justiz den Antrag auch online stellen (siehe Hinweise zur Online-Beantragung).
  • Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Overath haben und im Handelsregister eingetragen sein. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall nicht möglich.

Hinweise zur Online-Beantragung für Privatpersonen

Wer im Besitz eines neuen elektronischen Personalausweises oder eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels ist, hat seit dem 01.09.2014 die Möglichkeit einer "Online-Beantragung" über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz.
Die für die Gewerbezentralregisterauskunft fällige Gebühr ist ebenfalls online zu entrichten. Im Rahmen des Bezahlvorgangs werden Sie auf eine sichere Bezahlseite geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Kreditkarte (Visa-/Mastercard) oder das Giropayverfahren zu nutzen. Ob Ihr Kreditinstitut das Giropayverfahren unterstützt, können Sie dort erfragen.

In öffentlichen Vergabeverfahren werden im Allgemeinen nur solche Auskünfte akzeptiert, die nicht älter als drei Monate sind. Beteiligt sich ein gewerbliches Unternehmen an mehreren Ausschreibungen im Jahr, wird empfohlen, jeweils rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen. Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.

 

Benötigte Unterlagen & Antragstellung

 

Bei natürlichen Personen

  • Personalausweis
  • Bei einem Antrag auf Erteilung Gewerbezentralregisterauskunft nach Belegart 9 ist die genaue Postanschrift der Behörde und ein Aktenzeichen / Verwendungszweck für die Antragstellung unbedingt erforderlich, da die Auskunft unmittelbar an die Behörde übersandt wird.
  • Die Beantragung erfolgt im Bürgerbüro, Hauptstr. 30, 51491 Overath

 

Bei Anträgen für Auskünfte über juristische Personen

  • Handelsregisterauszug
  • Personalausweise der vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer).
  • Die Beantragung erfolgt beim Gewerbeamt, Burgholzweg 6, 51491 Overath

 

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

  • Als Privatperson können Sie sich bei der Beantragung nicht vertreten lassen.
  • Bei einem Gewerbebetrieb kann sich der Geschäftsführer durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

 

Bearbeitungsdauer

  • Der Rücklauf über das Bundesamt für Justiz erfolgt üblicherweise nach einigen Tagen an die bei der Antragstellung angegebene Anschrift.

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Gebühren

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt  13,- Euro.

Die Zahlung kann in bar oder per EC-Karte erfolgen.

 

Gebührenbefreiungen

 

Nein

 

Gebührenermäßigungen

 

Nein

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