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Jugendgerichtshilfe

Dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis 21 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, bzw. denen ein Verfahren vor einem Jugendgericht droht.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe

  • beraten und begleiten Jugendliche und Heranwachsende während des Verfahrens und danach, 
  • unterbreiten dem Richter mit ihrer speziellen Kenntnis der persönlichen Hintergründe einen Vorschlag zum Strafmaß, wobei nicht die strafbare Handlung im Vordergrund steht, sondern die Orientierung an der Persönlichkeit des Beschuldigten und den besonderen Umständen, die die Tat beeinflusst haben,
  • arbeiten mit den Betroffenen und ihren Eltern daran, die oftmals belastende Situation zu überwinden,   
  • zeigen ggf. Möglichkeiten zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung auf. 

Wichtig ist: 
Die Jugendgerichtshilfe ersetzt nicht den notwendigen juristischen Beistand durch einen Anwalt. Die Jugendgerichtshilfe muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch bei einem Jugendgerichtsverfahren gewährt.

Gebühren

Es entstehen keine Kosten.