Menü

Ehefähigkeitszeugnis

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für ihre Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis, sofern ihr Heimatstaat ein solches ausstellt.

Welche Länder ein ähigkeitszeugnis ausstellen, können Sie beim Standesamt erfragen. Das Ehefähigkeitszeugnis wird von der inneren Behörde des Heimatstaates ausgestellt.
Es bescheinigt, dass nach dem Heimatrecht des/der ausländischen Verlobten kein Ehehindernis entgegensteht. Wichtig ist, dass beide Verlobte im Ehefähigkeitszeugnis namentlich aufgeführt sind. Stellt Ihr Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, so kann der Präsident des Oberlandesgerichts Köln von dem Erfordernis der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses Befreiung erteilen. Der Befreiungsantrag wird bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt entgegen genommen und an das Oberlandesgericht weitergeleitet.
Auch Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis, das vom Standesamt des Wohnortes oder bei Wohnsitz im Ausland des letzten Wohnortes in Deutschland ausgestellt wird. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Ob für Ihre Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, erfahren Sie bei den Auslandsvertretungen des Landes in dem Sie die Ehe schließen möchten. Teilweise reicht auch die Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung als Nachweis über den Familienstand und eine aktuelle Geburtsurkunde aus. Welche Unterlagen zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche benötigt werden, teilt Ihnen Ihr Standesamt mit.