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Grundsteuer

Die Grundsteuer wird für bebaute und nicht bebaute Grundstücke erhoben.

Das Finanzamt setzt aufgrund des festgestellten Einheitswertes den Grundsteuermessberag fest. Die Grundsteuer errechnet sich, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Stadt vervielfältigt wird.

Die Hebesätze der Stadt Overath werden jährlich in der Haushaltssatzung neu festgesetzt.