Menü

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.

Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Notwendige Unterlagen:
- Lageplan 
- Grundrißzeichnungen
- Nutzflächenberechnungen (Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig ersichtlich)