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Öffentliche Bekanntmachung: Planfeststellungsverfahren zur „Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Bereich der Wehranlage ,Flocke' durch Wehrrückbau an der Sülz in Overath-Untereschbach"

Veranstaltungen

 
Im Verfahren zur Planfeststellung des Antrages des Aggerverbandes gemäß § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der zurzeit gültigen Fassung zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Bereich der Wehranlage „Flocke" durch Wehrrückbau an der Sülz in Overath-Untereschbach findet der Erörterungstermin am 12.03.2019, von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Kreishaus Heidkamp, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, Raum F011, statt.

 
Grundlage für den Erörterungstermin ist § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung i.V.m. § 18 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der zur Zeit gültigen Fassung.
 
Die mündliche Verhandlung ist gemäß § 73 Abs. 6 in Verbindung mit § 68 Abs. 1 VwVfG NRW nicht öffentlich.
 
Zusätzlich weise ich darauf hin, dass auch bei Ausbleiben eines Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann.