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Hinweisbekanntmachung Auflösung des Zweckverbandes "Bergischen Transportverband" (BTV)

Veranstaltungen

Die Verbandsversammlung des BTV hat die Auflösung des BTV zum 31.12.2018 in der Sitzung am 19.12.2018 beschlossen. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch den Landrat des Oberbergischen Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Landrat) zur Auflösung des Zweckverbandes ist anschließend ebenfalls am 19.12.2018 erteilt worden.
 
Die Auflösung des BTV zum 31 .12.2018 ist gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) am 22.12.2018 durch den Landrat öffentlich bekannt gemacht worden. Die
Bekanntmachung erfolgte in der Kölnischen Rundschau / Oberbergischen Volkszeitung sowie Bergische Landeszeitung Wipperfürth / Lindlar, im Kölner Stadtanzeiger / Oberbergischer Anzeiger, im Remscheider Generalanzeiger Ausgaben Radevormwald-Hückeswagen sowie in der Rheinischen Post/Bergische Morgenpost Radevormwald-Hückeswagen als amtliches Veröffentlichungsblatt im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 GkG NRW.

Da die Stadt Overath Mitglied im BTV war, wird auf die öffentliche Bekanntmachung gemäߧ 20 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit§ 11 Abs. 1 Satz 2 GkG NRW hingewiesen.

Overath, den 21.01.2019

Jörg Weigt
Bürgermeister