Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leichlingen und der Stadt Overath über die Übertragung der Aufgaben nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a EU-DSGVO ist vom Rheinisch Bergischen Kreis gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) am 11.12.2018 im Amtsblatt des Rheinisch Bergischen Kreises bekannt gemacht worden.
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG weise ich hiermit auf diese Bekanntmachung hin.
Stadt Overath
Der Bürgermeister
Jörg Weigt