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Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 9 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bergisch Gladbach und Landgericht Köln als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Allgemeine Informationen zur Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen:

• Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Overath wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

• Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

• Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

• Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Persönliche Eignung:
Sie sollten über

• Menschenkenntnis

• Lebenserfahrung

• Objektivität und Unvoreingenommenheit

• Ausgeprägten Gerechtigkeitssinn

• Standfestigkeit sowie Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung

• Kommunikations- und Dialogfähigkeit

• Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
verfügen.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 21.04.2023 beim Amt für Zentrale Dienste.
Kontaktdaten:
Anschrift: Stadt Overath, Frau Füssinger, Hauptstr. 25, 51491 Overath
E-Mail: d77a8b685f1cd436f8443d19ecc507fd4.fuessinger@912add4266de43a09b594b1a40166518overath.de
Tel.: 02206/602254

Weitere Informationen über das Schöffenamt finden Sie unter:
www.justiz.nrw.de
www.schoeffenwahl.de
www.schoeffen.de
www.schoeffen-nrw.de

Ein Formular kann hier oder auf www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Stadt Overath
in Vertretung
Thorsten Steinwartz
Erster Beigeordneter