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4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Immekeppel“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Immekeppel“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Aufstellungs- und Offenlagebeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Immekeppel“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Immekeppel“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen.
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die öffentliche Auslegung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Immekeppel“ gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches beschlossen:

Beschluss:

1. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB für das im beigefügten Lageplan vorgesehene Gebiet die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Immekeppel“ gem. §13a BauGB

2. Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Overath beschließt, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Gewerbegebiet Immekeppel“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig mit der Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen, da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines im Gewerbegebiet Overath-Immekeppel ansässigen Gewerbebetriebes geschaffen werden. Der im Südosten des Gewerbegebiets, auf dem Grundstück „Zum Alten Wasserwerk 31-33“ ansässige Betrieb für Kunststofftechnik plant zur Erweiterung der Produktionskapazitäten die Errichtung einer neuen Produktionshalle. Das schmale, lange Gebäude soll südlich des Bestandsgebäudes als Grenzbebauung zum ehemaligen Bahndamm errichtet werden. Es sind die Flurstücke 1315, 1713, 1644 und 2121 betroffen. Die Montagehalle soll ggf. auf Stelzen errichtet werden, so dass die bestehenden Mitarbeiterstellplätze erhalten bleiben können. Durch die Betriebserweiterung können ca. 20 - 30 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

Um eine Bebauung des Bereichs südlich des Bestandsgebäudes umzusetzen, wurde das Flurstück 2121 durch den Vorhabenträger erworben. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 81 Gewerbegebiet Immekeppel, 3. Änderung ermöglicht die vorgesehene bauliche Erweiterung nicht, da die in diesem Bereich festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche zur südlichen Grundstücksgrenze einen Abstand von 3,0 m vorgibt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Betriebserweiterung zu schaffen, ist daher eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche erforderlich. Die überbaubare Grundstücksfläche soll bis an die südliche Grundstücksgrenze erweitert werden. Zudem ist eine Anpassung der festgesetzten abweichenden Bauweise erforderlich, um die beabsichtigte Grenzbebauung planungsrechtlich zu ermöglichen.

Im Zuge der Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche soll zudem das Teilgebiet GE(e) 2 nach Norden, bis zur gedachten Verlängerung der nördlichen Grenze des GE(e) 3 geringfügig erweitert werden, um in diesem Bereich eine um 2,0 m höhere Gebäudehöhe planungsrechtlich zu ermöglichen. Der in diesem Bereich liegende Gebäudeteil des im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplans errichteten Neubaus musste damals gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans niedriger als das übrige Gebäude errichtet werden. Durch die 4. Änderung des Bebauungsplans soll eine geringfügige Aufstockung dieses Gebäudeteils zur Angleichung an die Höhe des übrigen Gebäudeteils ermöglicht werden. Die dadurch verursachten Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die nordwestlich angrenzende Wohnbebauung werden als vertretbar eingeschätzt.

Das geplante Vorhaben dient der baulichen Nachverdichtung auf dem bereits bebauten Betriebsgrundstück. Es wird lediglich eine bereits als Schotter-Parkplatz genutzte Fläche überbaut. Zusätzliche Erschließungsflächen werden nicht benötigt. Die Betriebserweiterung dient der langfristigen Sicherung des Betriebsstandortes und dem Erhalt sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Lage des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (nicht maßstabsgerecht) zu entnehmen.

Die Satzung wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Es wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung sowie das ergänzende Fachgutachten (Artenschutzprüfung Stufe I - Vorprüfung) werden in der Zeit vom 30.01.2023 bis einschließlich 03.03.2023 im Amt für Bauplanung und Bauordnung der Stadt Overath, Hauptstr. 10, 1. Obergeschoss während der nachstehend genannten Dienststunden öffentlich ausgelegt.

morgens: montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
nachmittags: donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplanes sowie das ergänzende Fachgutachten können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Overath unter https://www.overath.de/aktuelle-bauleitplanung.aspx  eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Bauleitplan unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich (postalisch oder per E-Mail) bei der Stadt Overath eingereicht oder zu den vorbezeichneten Zeiten zur Niederschrift erklärt werden. Nach Ablauf der Auslegungsfrist entscheidet der Rat der Stadt Overath in öffentlicher Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das Ergebnis wird mit Angabe der Entscheidungsgründe mitgeteilt. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. (gem. § 3 Abs. 2 S.2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB)

Die schriftlichen Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Overath, Amt für Bauplanung und Bauordnung, Hauptstraße 10, 51491 Overath oder per E-Mail an: planverfahren@b3f8e8efd6de4dd3b1970f8e75bf75daoverath.de .

Barrierefreiheit: Die erste Etage ist nur über eine Treppe erreichbar. Auskünfte zum Verfahren und Einsichtnahme sind auch im Erdgeschoss auf Anfrage jederzeit möglich. Einen stufenlosen Eingang finden Sie auf der Rückseite des Gebäudes (von der Westseite des Gebäudes aus zugänglich).

Rechtsgrundlage: § 13a BauGB und § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der bei Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltenden Fassung.

Overath, den 20.01.2023

gez.
Christoph Nicodemus
Der Bürgermeister


Downloads:

Geltungsbereich
Planzeichnung
Begründung 
Textliche Festsetzungen
Fachbeitrag Artenschutz einschl. Artenschutzprüfung Stufe I und Protokoll einer Artenschutzprüfung