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Wahlschein beantragen

Sie wollen einen Wahlschein beantragen?

Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail (wahlamt@overath.de) oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

 
Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße Hausnummer Postleitzahl, Ort) angeben.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Wahlscheinantrag vorgedruckt. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden sie in einem ausreichend frankierten Umschlag an des Wahlamt, Hauptstraße 25, 51491 Overath. Wenn sie die Wahlbenachrichtigungskarte ohne Umschlag und entsprechende Frankierung absenden, besteht die Gefahr, dass sie die Stadtverwaltung nicht erreich.
 
Wenn Sie den Wahlschein (die Briefwahlunterlagen) für eine andere Person abholen wollen, benötigen Sie neben dem Antrag dieser anderen Person, eine schriftliche Vollmacht (auch diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt).

Sie können den Wahlschein hier online beantragen. (Bis drei Tage vor der jeweiligen Wahl möglich).

Achten Sie bitte darauf, dass die Schreibweise der Straße genau der Schreibweise im Anschriftenfeld der Wahlbenachrichtigungskarte entspricht.

 

Gebühren

Dieser Service ist kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

Europawahlgesetz (EuWG)
Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlgesetz (BWG)
Bundeswahlordnung (BWO) 

Landeswahlgesetz (LWahlG)
Landeswahlordnung (LWahlO)

Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Kommunalwahlordnung (KWahlO)